Zusammenfassung: In der Doktorarbeit von Ulrike Butz, „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ (Universität München, 2004), wird die Rückatmung nachgewiesen, die zu einem Anwachsen der CO2 Konzentration im Blut führt, wobei bereits diese Erhöhung der CO2-Konzentration je nach Intensität und Dauer diverse negative Folgen haben kann.Im Zusammenhang mit der politisch behaupteten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wird in den Corona-Verordnungen der Länder eine Maskenpflicht in verschiedenen Zusammenhägen diktiert. Das Tragen von Masken soll primär die Wahrscheinlichkeit reduzieren, dass Ausscheider des SARS-CoV-2-Coronavirus andere Personen infizieren. In dieser Arbeit wird qualitativ und quantitativ in Analogie zur nachgewiesenen CO2-Rückatmung auf Basis von Minimalwerten(!) gezeigt, dass das Tragen von Masken die Erregerlast in den Atemwegen des Maskenträgers in nicht vernachlässigbarer Weise(!) erhöht und damit das Risiko für schwerere Verläufe einer Infektion und Erkrankung beim Träger der Maske steigert. Das bedeutet eine Eigengefährdung der Gesundheit durch das Tragen einer Maske, bzw. einer so genannten Mund-Nase-Bedeckung. Diese Feststellung ist für die Frage der Zulässigkeit der Maskenpflicht von essentieller Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Rückatmung eigener Erreger die Erregerlast in den tieferen Atemwegen erhöht, und damit gerade der Ausbildung der schweren Lungenentzündung im – aktuellen Kontext Covid-19 – Vorschub leistet.